Unsere Büros befinden sich in der historischen Illenau in Achern

Am 01.12.2017 schlossen sich Frau Marion Dörr und Herr Matthias Stahlberger als zwei selbständig tätige Berufsbetreuer in einer Bürogemeinschaft in Achern zusammen.
Ziel war und ist hierbei nicht nur sich die Räumlichkeiten und technische Ausstattung zu teilen, sondern sich auch kollegial z.B. bei Rechtsfragen zu unterstützen. Eine gegenseitige Vertretung in der Arbeit mit unseren Klienten ist allerdings nicht möglich, da wir unsere Betreuungen unabhängig voneinander führen.
In direkter Nachbarschaft in der Illenau u.a. zur Caritas Acher-Renchtal mit ihren sozialpsychiatrischen Hilfsangeboten, der Schuldnerberatung und der Suchtberatungsstelle des BWLV, fanden wir die ideale Ergänzung zu unserem beruflichen Angebot der
rechtlichen Betreuungen

Wer braucht uns ?

Eine gesetzliche Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen und somit ganz
oder teilweise auf Hilfe angewiesen ist.
Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für und mit der betroffenen Person handelt und somit den für die Person notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleistet.
Zielsetzung der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten ein möglichst normales und selbständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Erkrankung
zu ermöglichen.
Das Wohl des Betreuten steht im Mittelpunkt aller anfallenden Aufgaben und es wird versucht, die Ressourcen der Betreuten zu stärken und Defizite durch angebotene,
bzw. vermittelte Hilfen auszugleichen.
Auch wenn Sie einen rechtlichen Betreuer haben, sind Sie geschäftsfähig.
Sie sind nicht entmündigt!

Wie bekomme ich einen gesetzlichen Betreuer?
 
Oft wird eine gesetzliche Betreuung durch andere Menschen angeregt. 
Durch ein Amt, einen Arzt/Klinik, ein Wohnheim etc..
Aber Sie können sich auch selbst Hilfe holen! 
Sie können sich von der Betreuungsbehörde beraten lassen. Fragen Sie in Ihrem Sozialamt nach der Betreuungsbehörde. Sie können aber auch selbst direkt zum Betreuungsgericht gehen.

 
Wie läuft eine Betreuung durch uns ab?

Sobald wir vom Amtsgericht den Beschluss über die Betreuung erhalten, können wir in den bestellten Aufgabenbereichen aktiv werden. 
Das zuständige Amtsgericht entscheidet nach einem Gespräch mit Ihnen gemeinsam
 über den Hilfebedarf und weist uns dementsprechend die Aufgabenbereiche zu
 in denen wir tätig werden sollen.

Folgende Aufgabenbereiche sind üblicherweise vorstellbar:

Vermögenssorge
Die Aufgabe des Betreuers ist es, die finanziellen Interessen des Betreuten zu schützen. Er kümmert sich darum. Dass Rechnungen, Miete etc. rechtzeitig bezahlt werden und hilft Ihnen, falls notwendig, bei der Verwaltung und Einteilung Ihres Geldes. Er muss die ordnungsgemäße Verwaltung ihrer Geldmittel gegenüber dem Gericht schriftlich mit Belegen nachweisen.

Gesundheitsfürsorge
Der gesetzliche Betreuer regelt Dinge rund um Ihre Gesundheit. Er hilft Ihnen u.a. bei Gesprächen mit Ärzten, regelt Fragen mit der Krankenkasse oder hilft Ihnen, wenn Sie im Krankenhaus liegen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Der Betreuer kann mit Ihnen regeln und entscheiden, wo Sie zukünftig wohnen können.
In unsere Region gibt es unterschiedliche Möglichkeiten z.B. in betreuten Wohngemeinschaften, Pflegeheim, Wohnheim oder anderen Wohnformen
 
Wohnungsangelegenheiten
Er hilft Ihnen bei Angelegenheiten rund um Ihre Wohnung (Mietvertrag, Kündigung etc.)
Für Eine Kündigung Ihrer Wohnung, braucht er jedoch zusätzlich die Erlaubnis vom Betreuungsgericht.
 
 Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern.
Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen bei Behördenangelegenheiten.
Er vertritt Sie in Ihrem Namen bei Behörden und Ämtern, stellt Anträge und übernimmt die Kommunikation bei Rückfragen.
 
Postangelegenheiten
Das Betreuungsgericht muss dem Betreuer eine extra Erlaubnis geben. Erst dann darf der rechtliche Betreuer Ihre Post von Ämtern und Behörden etc. öffnen, lesen und ggf. beantworten.
Briefe von Freunden oder Ihrer Familie öffnet Ihr Betreuer nicht!


Was ist uns bei Ihre Betreuung noch wichtig?  

Wir unterstützen Sie bei Ihren Wünschen, begleiten und beraten Sie bei der Gestaltung Ihres Lebens und ihren Entscheidungen.
Was Sie nicht mehr selbst hinbekommen,
erledigen wir in Abstimmung mit Ihnen und zu Ihrem Wohle.
Wir treffen nur im Notfall Entscheidung ohne Ihre Zustimmung, z.B. bei medizinischen Notfällen oder akuten psychischen Ausnahmezuständen mit massiver Selbst- oder Fremdgefährdung.
Ansonsten sind und bleiben Sie für uns der Experte für Ihr Leben.
 
Was machen Sie, wenn Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden sind?

 Wir bemühen uns sehr um Transparenz und ein gutes Miteinander. 
Dennoch kann es sein, dass Sie mit etwas nicht zufrieden sind.
Sprechen Sie uns bitte zunächst direkt an und sagen Sie uns offen, was Ihnen nicht gefällt. 
Sie können zu dem Gespräch auch andere Personen einladen.
Sollten Sie dauerhaft unzufrieden sein mit Ihrem Betreuer, können Sie sich gerne an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden.

Aufsicht durch das Betreuungsgericht

Als Betreuer stehen wir unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts 
(§ 1837 Abs. 1, 1908i Abs. 1 BGB). 
Neben der Möglichkeit, uns durch das Gericht beraten zu lassen, werden hierdurch auch Berichts- und Meldepflichten begründet.


Vorrang der Selbsthilfe

Als Betreuer prüfen wir, ob im Umgang mit Behörden oder Dritten eine Vertretung wirklich erforderlich ist oder ob der Betreute die Angelegenheit nicht auch selbstständig erledigen kann. Damit respektieren und fördern wir die Eigenständigkeit der betreuten Person

Datenschutz/Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Informationen zu unserem Schutz Ihrer Daten und unserem Verarbeitungsverzeichnis
finden Sie hier: